Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei steuerlichen und rechtlichen Problem- und Fragestellungen – im privaten und unternehmerischen Bereich. Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende, Unternehmen und Steuerberater finden in uns den richtigen Ansprechpartner, vorwiegend im materiellen und verfahrensrechtlichen Steuerrecht.
Dr. Sascha Martin
Steuerberater · RechtsanwaltScrollen
Was wir für Sie tun können
Wir verstehen uns als Dienstleister vordergründig auf dem Gebiet des Steuerrechts und helfen Ihnen in den meisten steuerrechtlich relevanten Fragen und Problemstellungen. Gerne erstellen wir für Sie die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und beraten Sie zu steuerlichen Fragen.
In vielen Bereichen profitieren Sie von unseren Kompetenzen. Sowohl in der Betreuung und Vertretung bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen, bei der Prüfung durch Sozialversicherungsträger und Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wie auch bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Expertisen finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner. Unsere Kompetenzen reichen allerdings noch weiter: Wir vertreten unsere Klienten in Steuerverwaltungsverfahren gegenüber Finanzämtern und Gemeinden, bei Streitverfahren vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof sowie in Steuerstrafverfahren.
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Zuverlässig, kompetent, zukunftsgerichtet und anspruchsvoll – so charakterisieren wir uns selbst. Wir brennen für unseren Job – und daraus ziehen unsere Klienten den Nutzen.
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Kanzlei
Wir sind eine auf viele Rechtsbereiche spezialisierte Steuer- und Anwaltskanzlei mit Sitz in Torgau. Teamwork wird bei uns großgeschrieben. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr über die einzelnen Mitarbeiter und unsere Arbeitsfelder.
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Der Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 sieht eine wesentliche Änderung der Bestimmungen zur Kleinunternehmereigenschaft nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) vor. Bedeutsam wird in erster Linie sein, dass sich die Grenzen für die Einordnung als Kleinunternehmer ändern. Bisher war der Unternehmer als Kleinunternehmer einzuordnen, wenn im Vorjahr sein Gesamtjahresumsatz nicht die Grenze von 22.000 Euro überstieg und …
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