Entsprechend der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung wurde der allgemeine Mindestlohn zum 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro angehoben. In einer vierten Stufe erhöht sich dann zum 1. Juli 2022 der Mindestlohn auf 10,45 Euro.
Nach derzeitigen Vorstellung des Bundesarbeitsministeriums soll der allgemeine Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 dann auf 12,00 Euro angehoben werden. Die Anhebung des Mindestlohns war ein zentrales Wahlversprechen der SPD.
Es ist zu Erwarten, dass durch die 15-prozentige Anhebung des Mindestlohnes in ähnlichem Maße die Preise, vor allem im Dienstleistungssektor, steigen werden. Hierauf gilt es sich vorzubereiten.