Wir verstehen uns als Dienstleister vordergründig auf dem Gebiet des Steuerrechts und helfen Ihnen in den meisten steuerrechtlich relevanten Fragen und Problemstellungen. Gerne erstellen wir für Sie die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und beraten Sie zu steuerlichen Fragen.
In vielen Bereichen profitieren Sie von unseren Kompetenzen. Sowohl in der Betreuung und Vertretung bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen, bei der Prüfung durch Sozialversicherungsträger und Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wie auch bei der Erstellung betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Expertisen finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner. Unsere Kompetenzen reichen allerdings noch weiter: Wir vertreten unsere Klienten in Steuerverwaltungsverfahren gegenüber Finanzämtern und Gemeinden, bei Streitverfahren vor dem Finanzgericht und vor dem Bundesfinanzhof sowie in Steuerstrafverfahren.