Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 16.01.2019, VI R 24/16, im Fall eines Torwarttrainers einer Profi-Fußballmannschaft entschieden, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar seien. Das Abo sei nicht mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung mit ihren vielfältigen Inhalten vergleichbar, für welche die Aufwendungen grundsätzlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden können. Zwar seien die TV-Inhalte nicht mit einer Fachzeitschrift vergleichbar, was aber nicht schädlich sei, da rein auf professionelle Trainer zugeschnittene TV-Inhalte nicht am Markt verfügbar sind. Die Inhalte des Sky-Bundesliga-Abos sind daher bei einem Trainer im professionellen Fußballgeschäft geeignet, seinen beruflichen Interessen zu dienen. Maßgeblich sei allerdings die tatsächliche Verwendung im Einzelfall. Es müsse eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung vorliegen.
Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzbar?
03.Okt.2019