Die Steuerberaterkammer Sachsens und die Finanzämter Sachsen warnen vor folgender betrügerischer Masche:
Die Betrüger stellen sich den Steuerpflichtigen in deren Geschäftsräumen als Mitarbeiter der Finanzverwaltung vor. Dabei werden gefälschte Dienstausweise vorgelegt. Teilweise erfolgt auch die Vorlage einer gefälschten Prüfungsanordnung für eine etwaige Kassennachschau. Nach einem durchgeführten Kassensturz wird die Beschlagnahme des vorhandenen Bargelds erklärt und das Geld mitgenommen. Es kommt nie bei der Finanzverwaltung an. Auch die auf der Prüfungsanordnung angegebene Telefonnummer ist nicht die des Finanzamtes.
Vor diesem Hintergrund geben wir Ihnen folgende Handlungsempfehlung:
In Sachsen ist geregelt, dass sich die Prüfer zu Beginn einer Kassen-Nachschau vorstellen und ihren Dienstausweis vorlegen. Darüber hinaus ist dem Steuerpflichtigen der Vordruck „Durchführung einer Kassen-Nachschau (§ 146b Abgabenordnung – AO)“ zu übermitteln; mit diesem wird der Steuerpflichtige allgemein über die Regelung des § 146b AO informiert.
Prüfer des Finanzamtes, die eine Kassennachschau vornehmen, werden niemals Bargeld oder ähnliches beschlagnahmen. Sie sind dazu nicht befugt. Rufen Sie in solchen Fällen die Polizei.
Prüfen Sie den Ihnen vorgelegten Dienstausweis intensiv. Bei Zweifeln wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder rufen direkt beim Finanzamt unter einer Telefonnummer des Finanzamtes, die Sie im Internet oder im Telefonbuch finden und fragen Sie dort nach. Erst wenn Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt grünes Licht gibt, gestatten Sie dem Prüfer Zutritt zu Ihrer Kasse und den Geschäftsräumen.